Lebensbegleitung

Zusammen durchs Leben

Begleitung ein Leben lang

Als Kirchengemeinde stehen wir Ihnen zur Seite und begleiten Sie auch an den besonderen Augenblicken Ihres Lebens mit dem Segen Gottes

Gemeinschaft, Glaube und Abschied

Unsere Kirchenangebote

01.

Taufe

Die Taufe verbindet uns mit Gottes Liebe und segnet Neugeborene sowie Täuflinge in unsere Gemeinschaft ein.

02.

Konfirmation

Die Konfirmation ist der Schritt ins Erwachsenenalter des Glaubens, bei dem Jugendliche ihre Taufe bekräftigen.

03.

Trauung

In der Ehe vor Gott und der Gemeinschaft verbinden sich Liebe und Segen für eine gemeinsame Zukunft.

04.

Beerdigung

Wir begleiten einfühlsam in Zeiten des Abschieds, erinnern gemeinsam und stärken die Hoffnung auf das Leben bei Gott.

01.

Die Taufe

Sie möchten Ihr Kind taufen lassen?
Sie möchten sich selbst als Erwachsene/r taufen lassen?
Du möchtest als Jugendliche/r getauft werden?

Wir freuen uns über diesen Wunsch und möchten Sie und Dich auf dem Weg zur Taufe gerne begleiten. Taufen sind grundsätzlich jederzeit möglich. Um einen passenden Termin zu finden, fragen Sie bitte im Gemeindebüro nach.

Häufig gestellte Fragen

Meistens werden Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Aber auch später ist eine Taufe möglich. Grundsätzlich kann in jedem Alter getauft werden.

Alle evangelischen Christinnen und Christen, die konfirmiert und mindestens 14 Jahre alt sind, können Taufpate werden. Auch Angehörige anderer Kirchen und christlicher Gemeinschaften können das Patenamt übernehmen.

Kinder von Eltern, die nicht evangelisch sind, können getauft werden, wenn ein Pate evangelisch ist.

Für die Taufe entstehen keine Kosten.

Zur Taufe wird die Geburtsurkunde des Täuflings benötigt. Außerdem muss jeder Pate/jede Patin einen Patenschein (Nachweis der Mitgliedschaft in einer Kirche) vorlegen.  

Taufsprüche sind Verse aus der Bibel, die den Täufling wie ein Lebensmotto das ganze Leben lang begleiten sollen. Sie können selber in der Bibel suchen oder Sie schauen zum Beispiel unter taufspruch.de.

02.

Konfirmation

Bild von medio.tv/Schauderna

Mit der Konfirmation sagen Jugendliche Ja zu Gott und ihrem Glauben. Das, was in ihrer Taufe angefangen hat, bekräftigen sie du durch die Konfirmation. 

Was das genau heißt und wie wir unseren Glauben leben können, das ist Inhalt der Konfirmandenzeit.

Wer konfirmiert werden möchte, muss auch getauft sein. Aber keine Sorge: Wenn du noch nicht getauft bist, kannst du trotzdem zum Konfirmandenunterricht kommen. Wir müssen dann allerdings einen Termin für deine Taufe vor der Konfirmation finden.  

Einige Wochen vor Beginn des Konfirmandenunterrichtes schreiben wir dich und deine Familie an und laden zu einem Elternabend ein, auf dem die wichtigsten Infos für den neuen Konfirmandenkurs weitergebenen und besprochen werden. Konfirmiert werden Jugendliche in der Regel, wenn sie 14 Jahre alt sind beziehungsweise in der Schule die 8. Klasse besuchen.

Häufig gestellte Fragen

Der Konfirmandenunterricht setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Dazu gehört unter anderem der wöchentliche Unterricht am Dienstagnachmittag, dazu einige Konfirmandentage, die Gottesdienstbesuche und das KonfiCamp bzw. die Konfirmandenfreizeit.

Ja. Solltest du noch nicht getauft sein, wird die Taufe noch während der Konfirmandenzeit erfolgen.

Nein. Du kannst auch dann konfirmiert werden, wenn deine Eltern keiner christlichen Kirche angehören.                                          Ab 14 Jahren kannst Du frei entscheiden, welcher Religion Du angehören möchtest. Das darf sich auch von der Entscheidung Deiner Eltern unterscheiden.

Wer konfirmiert ist, darf auch Pate werden.                   Außerdem darf man nach der Konfirmation an den Wahlen zum Kirchenvorstand teilnehmen.

03.

Trauung

Sie haben den Partner oder die Partnerin fürs Leben gefunden und möchten sich nun kirchlich trauen lassen? Dann möchten wir Ihnen zunächst gratulieren. Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in die Ehe. Wer die Ehe miteinander eingeht, geht einen mutigen Schritt. Daher erbitten wir in der kirchlichen Trauung Gottes Segen für Ihren gemeinsamen Lebensweg.

Um Ihren Wunschtermin möglich machen zu können, ist es nötig, dass Sie sich rechtzeitig mit unserem Gemeindebüro in Verbindung setzen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, die standesamtliche Trauung ist Voraussetzung für eine kirchliche Trauung.

Ja, das ist möglich. Konkret bedeutet dies, entweder eine evangelische Trauung mit katholischer Beteiligung oder eine katholische Trauung mit evangelischer Begleitung zu feiern. Bitte sprechen Sie dazu Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin an.

Nein, aber mindestens eine:r der beiden Ehepartner muss der evangelischen Kirche angehören.

Am besten sprechen Sie den für Sie zuständigen Pfarrer bzw. die zuständige Pfarrerin an und klären mit ihm oder ihr, ob der vorgesehene Termin passt. Im Gemeindebüro wird dann – wenn die Andacht in der Kirche sein soll – der entsprechende Termin reserviert. Zur konkreten Vorbereitung verabreden Sie sich drei-Vier Wochen vor dem Termin mit Ihrer Pfarrperson zu einem Gespräch.

Solche Jubiläums-Konfirmationen sind etwas sehr Schönes und sind mit spannenden Begegnungen verbunden. In Frankenberg ist es üblich, dass die Initiative für eine Jubiläums-Konfirmation immer von einer Gruppe der Jubilare ausgeht. Das Gemeindebüro stellt auf Rückfrage eine Liste der damaligen Konfirmanden zur Verfügung, aber die Suche nach den derzeitigen Adressen, die Verabredung eines konkreten Termins und der Versand der entsprechenden Briefe wird von den Jubilaren selbst vorgenommen. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Gemeindebüro, damit sich ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin den vorgesehenen Termin rechtzeitig vormerkt.

04.

Beerdigung

Der Abschied von einem lieben Menschen fällt schwer. Wir begleiten Sie dabei gerne. Wenn Sie einen Menschen verloren haben und nun eine Beerdigung vorbereitet werden muss, rufen Sie doch einfach bei Ihrem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin an. Dann können erste Absprachen getroffen und ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart werden.

Bei der Gestaltung der Trauerfeier können Sie Ihre Wünsche einbringen. Der Termin wird in Absprache mit dem Bestatter getroffen, der durch seinen Kontakt mit der Friedhofsverwaltung eine Übersicht über die möglichen Termine hat.

Wenn Sie eine Aussegung des oder der Verstorbenen wünschen, ist dies sowohl zuhause als auch im Abschiedsraum des Friedhofs möglich. Sprechen Sie uns an!

Oft zeichnet sich das bevorstehende Sterben eines Menschen schon vorher ab. Wenn Sie es wünschen, kommen wir zu Ihnen, um zum Beispiel ein Gebet zu sprechen. Wenn es gewünscht ist, feiern wir auch ein Hausabendmahl im kleinen Kreis.

Der ambulante Hospizverein in Frankenberg bietet Begleitung in der Zeit an, in der sich das Sterben abzeichnet. Sie können dort einfach anrufen und sich zu den Hilfsangeboten informieren.

Häufig gestellte Fragen

Eine Erdbestattung sollte wenige Tage nach dem Todestag erfolgen. Die Bestattungsunternehmen können Ihnen genaue Auskunft geben, wie lange Sie warten dürfen. Eine Urnenbestattung kann auch längere Zeit später erfolgen.

Die Beerdigung auf dem heimischen Friedhof ist die Regel.

Wenn Sie sich für eine Urnenbeisetzung entscheiden, gilt es mit Ihrer Familie zu klären, ob Sie eine Trauerfeier zur Einäscherung oder mit direkt anschließender Beisetzung wünschen.

Sollten Sie die Bestattung an einem ganz anderen Ort wünschen, wenden Sie sich am besten an Ihr Bestattungsunternehmen. Dort kann man Ihnen die nötigen Informationen beschaffen.

Wir haben in Frankenberg sehr gute Organisten, die Sie musikalisch beim Abschied begleiten. Lieder, die gesungen werden, können abgesprochen werden.
Bei der Auswahl besprechen Sie sich am besten mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. Das betrifft auch die Mitwirkung von Sänger:innen, Chören oder anderen Musiker:innen.

Ja. In der Kirchengemeinde läuten die Glocken der Liebfrauenkirche jeweils eine Viertelstunde vor der Trauerfeier.

Wir kündigen die Menschen, die gestorben sind, in einem Gottesdienst nach der Beerdigung ab und nehmen die Verstorbenen dabei in unser Fürbitten-Gebet auf. Wenn Sie dazu Wünsche haben, können wir das gerne absprechen.
Im Gemeindebrief werden die Namen der Verstorbenen veröffentlicht, aus Gründen des Datenschutzes allerdings ohne Adresse.